Welche Möglichkeiten zu klagen gibt es?

  • Nicht jeder kann klagen. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes war eine Verbandsklage möglich.
  • Im Rahmen der Bauleitplanung gibt es verschiedene Klagemöglichkeiten für unterschiedliche Partien. Beispielsweise können die Grundstücksbesitzer gegen das Umlegungsverfahren klagen.
  • Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes sind noch weitere Klagen möglich.

 

Was können Sie tun?

 

Mehr nicht?

Doch! Sie können zum Beispiel:

  • mit anderen über das Projekt reden
  • Leserbriefe schreiben
  • den Rechtshilfefonds der Bürgerinitiative unterstützen
  • die Klage des BUND finanziell unterstützen (Spendenkonto: BUND Landesverband Hessen, IBAN: DE69 4306 0967 8013 6150 00, Stichwort: Bodenschutz Wetterau)
  • anderen unsere Homepage empfehlen 

Die Klage des Aktionsbündnisses Bodenschutz Wetterau

Der Landesverband Hessen des BUND hat vor dem Verwaltungsgericht Gießen Verbandsklage gegen das Land Hessen und die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Abweichung von den Zielen des Regionalplans erhoben. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht in Gießen am 23. Januar 2019 verhandelt. Sie wurde abgewiesen. Inzwischen hat der BUND Berufung eingelegt.

 

Stellungnahme der BI zum Gerichtsurteil vom 23. Jan. 2019 vom Verwaltungsgericht Gießen

Grundsätzliche Fragen vertagt, Entscheidung offen, Revision folgt

 

Bürgerinitiative Bürger für Boden zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen

 

Am 23. Januar 2019 hat das Verwaltungsgericht Gießen die Klage des BUND gegen die Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen in Sachen Rewe-Logistikzentrum als unzulässig abgewiesen. Für die Bürgerinitiative Bürger für Boden ist das keine Überraschung. Viel bemerkenswerter ist, dass gegen das Urteil Berufung zugelassen wurde. Der  Rechtsstreit verlagert sich damit in die nächste Instanz. Sein Ausgang ist nach wie vor völlig offen.

 

Nach Einschätzung der BI hat sich das "Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau" (Naturschutzverbände, regionaler Bauernververband und beide Kirchen), dem auch der BUND und die BI angehören, zwar einen anderen Ausgang gewünscht. Zu rechnen aber war eher mit dem nun erfolgten. "Wir waren darauf eingestellt. Wichtiger ist, dass die Klage offenbar Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen hat. Deshalb hat das Gericht auch die Berufung zugelassen. Mit der Möglichkeit des Gangs in die nächste Instanz ist ein wichtiges Teilziel der Klage erreicht."  

"Nach unserer Auffassung sieht auch das Gießener Verwaltungsgericht durch die Klage wichtige Rechtsfragen berührt. Sie werden dann Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof sein, sofern sich der Klage führende BUND dazu entschließt. Davon gehen wir allerdings aus. In der Sache ist also weiter 'Musik' drin."

"Mehr als tausend Einwendungen gegen die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans sowie die  gemeinschaftliche Abgabe zahlreicher Einwendungen zum Bebauungsplan im Wölfersheimer Bürgerbüro dokumentieren den wachsenden Protest", so Breit. "Auch die Nachbargemeinde Echzell scheint zur Klage bereit zu sein. Vor allem gibt es weiterhin Grundstückseigentümer, die der Gemeinde Wölfersheim ihr Land nicht freiwillig abgeben werden. Ihnen gilt unsere Unterstützung. Wir setzen daher unseren Einsatz zur Verhinderung des Projekts unvermindert fort."