Bundesverwaltungsgericht Leipzig: "Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans klagen"
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat heute, 28. September 2023, die Rechtsauffassung des BUND in einem wesentlichen Punkt bestätigt. Gegen die Zielabweichung eines Regionalplanes können Umweltverbände klagen:
Hier geht es zu der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes: https://www.bverwg.de/pm/2023/72
Hier geht es zur Pressemitteilung des BUND:
https://www.bund-hessen.de/pm/news/bverwg-laesst-klage-gegen-zielabweichungsverfahren-zu/
- Vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel ist ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan anhängig,
somit ist unklar, ob dieser rechtsgültig ist.
- Weiterhin ist noch nicht entschieden, ob die Umwidmung des REWE-Areals von überwiegend „Vorranggebiet für
die Landwirtschaft“ in „gewerbliche Baufläche“ für ein Logistikzentrum rechtmäßig war:
Die Entscheidung, ob der BUND für das Aktionsbündnis Bodenschutz Wetterau bezüglich dieser Zielabweichung
klagebefugt war oder ist, wird erwartet nach der mündlichen Verhandlung
am 28.09.2023 beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig.
- Gegen die Erteilung der Baugenehmigung durch den Wetteraukreis für das REWE-Logistikzentrum in
Wölfersheim am 24.05.2022 hatte der BUND Hessen eine Woche später Widerspruch eingelegt.
- Am 16.02.2023 hat das Verwaltungsgericht Gießen die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruches
angeordnet, d. h. bis auf weiteres darf auf dem REWE-Gelände nicht gebaut werden.